„Skiplagging“: Dieser umstrittene Spartrick verärgert Airlines (2024)

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„Skiplagging“: Dieser umstrittene Spartrick verärgert Airlines

„Skiplagging“: Dieser umstrittene Spartrick verärgert Airlines (1)

Mit einem Spartrick sollen Reisende günstiger an ihr Ziel kommen. Doch dieser ist bei Fluggesellschaften gar nicht gern gesehen.

Quelle: imago images/Aviation-Stock

Einen Flug mit mehreren Zwischenlandungen buchen, den letzten nicht antreten und somit Geld sparen. Mit „Skiplagging“ sollen Reisende günstige Flüge finden. Doch die Methode ist umstritten.

„Unsere Flüge sind so günstig, dass United uns verklagt hat… aber wir haben gewonnen“, prangt weit oben auf der Internetseite skiplagged.com. Hier sollen Reisende Flüge finden, die „lächerlich günstig“ sind, da Lücken bei der Flugpreisgestaltung aufgedeckt würden, heißt es dort. Doch was steckt hinter dem vermeintlichen Spartrick „Skiplagging“?

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Reisende buchen einen Flug mit einer Zwischenlandung, die jedoch das eigentliche Reiseziel ist und treten den Weiterflug einfach nicht an. Die Website Skiplagged sucht also nach Flügen, auf deren Routen sogenannte „Hidden Cities“, also versteckte Städte, liegen und nehmen das als Endziel. Der Weiterflug wird dann als durchgestrichen angezeigt, da er nicht angetreten werden soll.

Fluggesellschaft und Reisebüro wehren sich

Testen wir das Ganze mal: Angenommen, ich möchte am 1.September nach New York fliegen und am 12.September zurückkommen. Bei Lufthansa würde ich für den Basic-Economy-Tarif hin und zurück rund 930Euro zahlen. Skiplagged sucht einen Hinflug aus, der über Amsterdam nach New York geht und dann eigentlich noch weiter nach Washington. Den Weiterflug trete ich aber, laut der Methode, einfach nicht an. Dabei komme ich auf einen Gesamtpreis von 790 Euro für Hin- und Rückflug, also tatsächlich eine günstigere Variante.

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Am Ende der Buchung ist der Flug durchgestrichen, den der Reisende dann einfach nicht antreten soll.

Quelle: Screenshot/Lisa-Marie Leuteritz

Den Fluggesellschaften passt das gar nicht. Die britische Newsplattform „The Independent“ schreibt, dass sich United Airlines 2014 mit der Reise-Website Orbitz zusammenschloss und Aktarer Zaman, den CEO von Skiplagged, verklagte. Das Verfahren sei „unfair“ und „streng verboten“, argumentierte die Fluggesellschaft und behauptete, Skiplagged hätte United Airlines und Orbitz 75.000 US-Dollar Einnahmeverluste beschert. Die Klage wurde abgewiesen, da sie in Illinois eingereicht wurde und Zaman in New York lebt und arbeitet, das Gericht also nicht zuständig war.

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Lufthansa verklagt Passagier wegen der Methode

Doch das war nicht der einzige Versuch von Fluggesellschaften, gegen die Methode vorzugehen: 2019 verklagte Lufthansa einen Passagier, der die letzte Teilstrecke des Fluges nicht antrat. Er hatte eine Reise von Oslo über Frankfurt nach Nordamerika und wieder zurück gebucht. Auf dem Rückweg brach er die Reise in Frankfurt ab und ließ den Flug nach Oslo verfallen. Die Airline sah das als Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen an und verklagte den Passagier auf 2100 Euro Schadensersatz. Das Gericht hielt die Beförderungsbedingungen für teilweise unwirksam. Das Urteil: Der Passagier musste nicht bezahlen.

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Lufthansa versuchte 2019, gegen das Prozedere vorzugehen, und verklagte einen Passagier – ohne Erfolg.

Quelle: imago images/Cavan Images

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Heute heißt es in den Beförderungsbedingungen der Lufthansa: „Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Couponreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte, dass, wenn Sie die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antreten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren werden.“ Trittst du also einen Flug nicht an oder änderst du die Reihenfolge, will Lufthansa dir die Differenz nachberechnen.

Dubiose Ratschläge, um Airlines nicht zu verärgern

Wenn du also „Skiplagging“ nutzt, kannst du zwar Geld sparen, gehst aber auch das Risiko ein, dass Fluggesellschaften der Taktik auf die Schliche kommen und Geld fordern. Und noch etwas macht die Methode nicht für jede Reise geeignet: Du solltest bei dieser Art der Flugreise kein Gepäck aufgeben, das landet dann nämlich am tatsächlichen Zielort des Fluges und nicht an deinem geplanten Ausstieg.

In ihren FAQ rät Skiplagged zu weiteren waghalsigen Vorgehensweisen: So würden manche Fluggesellschaften beim Check-in den Nachweis für ein Rückflugticket verlangen und man solle dann einfach direkt ein erstattungsfähiges Rückflugticket bei der Airline buchen und es so schnell wie möglich nach dem Boarding stornieren. Skiplagged weiß wohl selbst, dass das Ganze auch ein bisschen frech ist, und schreibt: „Sie könnten die Fluggesellschaft verärgern, also tun Sie das nicht oft.“

Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.

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